Am 1. Dezember 2023 debattierte der Deutsche Bundestag den Nachtragshaushalt 2023, in dem die Bundesregierung infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November nachträglich die Notsituation erklärte.
Dies ist ein erneuter Verfassungsbruch mit Ansage, wie der unabhängige Abgeordnete Robert Farle in seinem Redebeitrag eindrücklich darlegte.
In den ersten 14 Seiten dieses Nachtragshaushalts wird 8-mal angeführt, dass es sich “um eine Notsituation handele, die sich der Kontrolle des Staates entziehe.“ So lautet auch der exakte Wortlaut des Grundgesetzes hinsichtlich der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse.
Allerdings trifft dieser Tatbestand auf die Gas- und Energiepreiskrise in keiner Weise zu. Sämtliche Notsituationen, unter denen die Deutschen derzeit zu leiden haben, sind allesamt von der Bundesregierung selbst verursacht und könnten, sofern der politische Wille dazu bestünde, in Windeseile beseitigt werden.
Doch das tut die Ampel-Koalition nicht, sondern bricht stattdessen lieber das Grundgesetz, weil die verantwortlichen Politiker wissen, dass es aktuell keine rechtliche Möglichkeit gibt, sie für ihre Taten strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
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