Verfassungsrechtlich nicht erlaubt! Nein! Doch! Oohh!

Liebe Zuschauer, eine kurze Einschätzung von Herrn Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Öffentliches Recht/Medien- und Telekommunikationsrecht, zu der Verfassungsmäßigkeit von derzeit stattfindenden Regeln. Euer Thomas Die Verweise zu den aufgerufenen Seiten und Tweets findet Ihr unten! Netzseite: Bitte abonniert unsere Alternativ-Kanäle odysee, Bitchute, rumble, frei3 : @ Digitaler Chronist auf Telegram: @digitaler_chronist Alle unsere Kanäle auf einer Seite, bitte folgt uns auch auf den anderen Plattformen, man weiß nie...
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