Farle: Ampel ist ein Bündnis der Verfassungsfeinde

Heute, am 28. Nov. 2023, gab Bundeskanzler Olaf Scholz eine Regierungserklärung zur Haushaltslage ab. Ausgangspunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom , welches die zweckentfremdete Verschiebung von Corona-Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds zur Umgehung der Schuldenbremse für verfassungswidrig erklärte. Kanzler Scholz mimte in seiner Rede den Ahnungslosen und gab vor, vom Karlsruher Urteil überrascht worden zu sein. Dabei sollte sich der Kanzler mit seiner langjährigen Erfahrung als Finanzminister jedoch bestens mit der Schuldenbremse auskennen, zumal zahlreiche Experten des Finanzministeriums vor dieser offensichtlichen Buchungstrickserei gewarnt haben. Das Karlsruher Urteil hätte das Potenzial gehabt, der Ampel-Koalition die Geschäftsgrundlage zu entziehen, die im Wesentlichen darin besteht, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes die Soziale Marktwirtschaft in einen grünen Ökosozialismus zu verwandeln, und die negativen Auswirkungen dieses wirtschaftlichen Himmelfahrtskommandos durch schuldenfinanzierte Subventionsprogramme abzumildern, um so eine Revolte der Bevölkerung zu vermeiden. Die Ampel hat aus dem Urteil nichts gelernt Stattdessen soll es weitergehen wie gehabt. 2020 trat die Schuldenbremse in Kraft. Seitdem wird auf Grundlage von an den Haaren herbeigezogenen Notlagen eben diese ausgehebelt. Statt eine Kehrtwende in der Haushaltspolitik einzuleiten, und beispielsweise unnötige Ausgaben einzusparen, wird nun der Ukraine-Konflikt vorgeschoben, um unser Geld weiter im Ausland verteilen und im Inland für grüne Spinnereien verschwenden zu können. Dies ist ein weiterer Verfassungsbruch mit Ansage Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz nannte dies einen „eklatanten Verfassungsbruch“. „Man kann eine Haushaltsnotlage, wie im Grundgesetz Artikel 109 beschrieben, nicht rückwirkend verhängen, sondern nur im Angesicht einer akuten Krise“, so Rupert Scholz weiter. Abgesehen davon bezieht sich die Ausnahme von der Schuldenbremse auf „außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“. Davon kann hier aber keine Rede sein, denn niemand anderes als die Bundesregierung selbst ist für den sich gegenwärtig vollziehenden Absturz der deutschen Wirtschaft und der explosionsartig gestiegenen Strom- und Gaspreise verantwortlich! Der Abgeordnete Robert Farle forderte am Ende seiner Rede eine Haftungsregel für Politiker. Es kann nicht sein, dass Politiker für die Veruntreuung von Milliardenbeträgen nicht belangt werden können, für die Privatpersonen bei gleicher Sachlage zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt werden würden.
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