Verfassungsschutz schützt die Verfassung vom

Verfassungsschutz schützt die Verfassung vom und die Religionsfreiheit des GG Art. 140. GG Art. 25 Völkerrecht geht vor Bundesrecht - es geht um das Recht des Volkes Israel an dem zugesagten Erbe des Landes und einem Frieden in Jerusalem. Die Mutter aller Probleme ist nicht Mutti, nicht Migration, nicht Nationalismus, sondern die Mutter aller Huren aus Babylon/Rom. #Harsewinkel #Jerusalem
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