§ 70 AktG-1937 für die Sklaven-Staatsangehörigkeit im NS-Stand vom

Das natürliche Recht des Menschen, -im öffentlichen Inhaber- und Urheberrecht-, wurde gewaltsam von einer privaten Aktiengesellschaft als Verwertungsgewerbe in arglistig-heimtückischen Scheingeschäften unter Geheimvorbehalt von Kriegsschuldhandlungen gestellt, welche die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern oder Inhabern verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen (gemein = bösartigen) Auswertung kollektiv (Zwangssteuern) wahrnimmt. Verwertungsgesellschaft
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