Carlo Schmid 1948 – Grundsatzrede über das Grundgesetz vor dem Parlamtentarischen Rat (Auszug)

Die BRD ist die Organisationsform einer Modalität der Ausübung der Fremdherrschaft “Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn ... Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Ausübung der Fremdherrschaft; denn die Selbstorganisation trotz mangelnder voller Freiheit setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges ... Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum Mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, daß dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. Sie wurde ursprünglich völlig gesperrt.“ (Carlo Schmid 1948) Und jetzt blockiert die Parteien-Oligarchie trotz Zwei-plus-Vier-Vertrag die Ausübung unserer Souveränität. Es wird nach wie vor der Siegerwille durchgesetzt. Eine Milliarde Euro werden zur Bekämpfung derjenigen ausgegeben, die sich dafür einsetzen, dass hier wieder der Wille des deutschen Volkes geschieht — die Fremdbestimmung endlich aufhört! Es ist an uns, von unseren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen. Daran können sie uns nicht hindern. Ich denke da vor allem an unser Gesetzespaket und unser Recht zur Volksgesetzgebung.
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