Walter Rosenkranz: „Wenn die Regierung unfähig ist, muss man sie entlassen!“

Wenn eine Regierung unfähig ist, dann muss sie vom Bundespräsidenten entlassen werden. Dabei handelt es sich keineswegs um einen „Putsch“, sondern um ein verfassungskonformes Vorgehen. Für einen Bundespräsidenten haben die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher immer an erster Stelle zu stehen.
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