Semsrott deckt auf (1): Reisekostenerstattungen im EU-Parlament

Weil dies das Internet ist, sicherheitshalber: Dies ist eine satirische Darstellung, aber die Fakten sind korrekt. Darum geht’s: Was kommt eigentlich dabei raus, wenn sich CDU/CSU mit ihren konservativen Schwesterparteien im EU-Parlament Regeln für die Reisekostenerstattung ausdenken?* Maximale Gönnung für alle deutschen EU-Abgeordneten! Hintergrund: Die Reisekosten für “normale Reisen” (also eine Reise zwischen Wohnort und Arbeitsort) setzen sich zusammen aus den realen Kosten und je einer Pauschale für Zeitaufwand und Distanz. Deshalb können Abgeordnete selbst für eine Fahrt, die sie nichts kostet, immer noch Pauschalen für Zeitaufwand und Distanz beantragen. Belege müssen sie erst ab 800 km Autofahrt einreichen. Wer eine Zugfahrt mit einer Netzkarte (die einer Bahncard 100 entspricht) absolviert, muss nach dem einmaligen Einscannen der Netzkarte gar nichts mehr einreichen. Deutsche EU-Abgeordnete haben Netzkarten für Belgien und Deu
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