EU Führerschein bei Wohnsitzverstoß nicht gültig

eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung einer ausländischen EU Fahrerlaubnis der ist der behördliche Wohnsitz im Ausstellerstaat. Grundsätzlich ist von den deutschen Behörden anzuerkennen, dass eine Überprüfung des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers durch die ausländische Behörde stattgefunden hat. Wenn jedoch unbestreitbare Angaben aus dem Ausstellerstaat vorliegen, zum Beispiel, dass die 185 Tagesreglung nicht eingehalten wurde oder gar ein Schein-, bzw. Fake-Wohnsitz festgestellt wurde, wird die Gültigkeit der Fahrerlaubnis mit strafrechtlichen Konsequenzen in der Regel aberkannt. Diese Fallkonstruktion ist gar nicht so selten und wird zumeist nach einem Amtshilfeersuchen durch das KBA ans Tageslicht befördert oder durch den Führerschein ausstellenden Staat in Eigeninitiative den deutschen Behörden zugänglich gemacht. Wenn Sie rechtssicher und Legal im EU Ausland einen Führerschein erwerben wollen der jeglicher Überprüfung standhält sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Ihr Norbert Sohrweide
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