Oberlandesgerichts Karlsruhe stützt „Sensationsurteil“ aus Weimar
Keine Masken, kein Abstand, keine Tests. So hatte ein Weimarer Richter für zwei Schulkinder entschieden. In einem ähnlich gelagerten Fall wies ein Familienrichter aus Pforzheim das Begehren einer Mutter zurück und verwies an die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe nun entschied, dafür sei das Familiengericht zunächst zuständig. Mehr dazu auf der Seite der Epoch Times:
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