Erfolg für „Der Wegscheider“! Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil der Medienbehörde KommAustria, im Format
„Der Wegscheider“ auf ServusTV sei gegen das Objektivitätsgebot verstoßen worden, aufgehoben. Der Beschwerde von
Servus TV wurde noch nicht rechtskräftig stattgegeben. Der linkslastige Presseclub Concordia hatte die Prüfung
durch die KommAustria Ende des Jahres 2021 veranlasst, indem dieser eine Sachverhaltsdarstellung einbrachte:
ServusTV, so der Presseclub, würde faktenwidrige Behauptungen verbreiten. Diese würden die Öffentlichkeit verunsichern,
beunruhigen, aufstacheln und spalten sowie “die Glaubwürdigkeit von Politik, Wissenschaft und Medien untergraben“.
1 view
572
133
1 month ago 00:01:59 1
Faeser in der Krise: Gericht hebt Compact-Verbot auf – Das Ende ihrer Karriere?
1 month ago 00:05:12 1
Wann ist es angebracht, sich schweigend zu verteidigen? Rechtsanwalt Gregor Samimi erklärt
3 months ago 00:08:31 1
Brisant: Wegen DIESEM Grund hebt das Gericht das Compact-Verbot auf!