WAHLREFORM: „Rechtswidrig, verfassungswidrig, rechtsmissbräuchlich!“ Klartext von Merz und Dobrindt
WAHLREFORM: „Rechtswidrig, verfassungswidrig, rechtsmissbräuchlich!“ Klartext von Merz und Dobrindt
Die Spitze der Unionsfraktion hat vor der mündlichen Verhandlung zum neuen Bundeswahlgesetz am Bundesverfassungsgericht ihre Kritik an der Reform bekräftigt. Das neue Wahlrecht verletze «in geradezu grober Weise die Chancengleichheit der politischen Parteien im Deutschen Bundestag», sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz am Dienstag in Karlsruhe. So könne es etwa dazu kommen, dass die CSU in Bayern alle Direktmandate gewinne, aber im Bundestag kein Amt antreten könne, wenn sie bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde käme. Das sei «offensichtlich rechtswidrig, verfassungswidrig, rechtsmissbräuchlich von der Koalition.»
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über mehrere Klagen gegen die jüngste Wahlrechtsreform. Unter anderem die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag geht gegen die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung vor. Sie ist seit vergangenem Juni in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Ziel ist es, die Größe des Bundestags stark zu reduzieren.
Es sei «offensichtlich, dass dieses Wahlrecht versucht wird, zu missbrauchen, um eigene Mehrheiten sicherzustellen. Und das ist schlichtweg verfassungswidrig», erklärte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Es gehe nun darum, eine «Manipulation des Wahlrechts zu stoppen».
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit der Verhandlung über das neue Wahlrecht begonnen. Unter anderem die Mitglieder der Unionsfraktion, die CSU und die Linke wandten sich an das Gericht, um die im vergangenen Jahr beschlossene Reform prüfen zu lassen. Vor Beginn der Verhandlung sagte Unionsfraktionschef und CDU-Chef Friedrich Merz, das neue Wahlrecht verletze “in geradezu grober Weise die Chancengleichheit“.
Es “entwertet die Erststimme und greift unzulässig in den Wettbewerb der Parteien ein“, sagte der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt. Der Linken-Parteivorsitzende Martin Schirdewan äußerte den Verdacht, die Ampelkoalition wolle sich mit der Reform “unliebsamer politischer Konkurrenz auf dem Wege der Wahl sozusagen entledigen“.
Die Wahlrechtsreform war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Sie soll den Bundestag auf 630 Abgeordnete verkleinern. CSU und Linkspartei könnten die Änderungen dabei besonders gefährlich werden: Abgeschafft werden sowohl Überhang- und Ausgleichsmandate als auch die sogenannte Grundmandatsklausel.
Die Überhang- und Ausgleichsmandate sorgten in der Vergangenheit dafür, dass der Bundestag immer größer wurde. Mit der Erststimme wird ein Kandidat oder eine Kandidatin im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme die Parteiliste in dem jeweiligen Land. Wenn eine Partei bislang mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden, bekam sie Überhangmandate - und die anderen Bundestagsfraktionen Ausgleichsmandate.
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8 months ago 00:07:11 1
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