Wahlrecht: Ampel muss nachsitzen - Grundmandatsklausel bleibt | AFP

Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Reform des Wahlrechts nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht hat einen entscheidenden Teil der Reform gekippt. Die Richter erklären die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Mit dem zweiten Knackpunkt der Wahlrechtsreform haben die Karlsruher Richter kein Problem. Sie möchten mehr über die Angebote von AFP erfahren oder ein Video lizenzieren, das Sie auf unserem Kanal gesehen haben? Hier entlang, bitte 👉 N.B.: Die Angebote und Inhalte von AFP sind nur für den professionellen Gebrauch bestimmt.
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