Einrichtungsbezogene Impfpflicht war DOCH verfassungswidrig!

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Prozess um ein Arbeitsverbot in Corona-Zeiten an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Der Landkreis Osnabrück hatte einer ungeimpften Pflegehelferin die Arbeit untersagt. Meinen Artikel dazu finden Sie unter: Das Gericht kam am Dienstag zu der Einschätzung, dass das Infektionsschutzgesetz zu diesem Zeitpunkt in der damaligen Fassung vermutlich verfassungswidrig war. Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Deshalb soll sich nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Bei dem Prozess hat deshalb auch der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade, ausgesagt. Dabei ging es darum, welche Studienlage zu welchem Zeitpunkt bekannt war und wann die Bundesregierung darüber informiert wurde. Aus den Protokollen wurde in dem Verfahren ersichtlich, dass nur wenige Monate nachdem das fragliche Gesetz in Kraft getreten war, bekannt wurde, dass die Impfung keinen Schutz vor der Übertragung bietet. Diese Erkenntnisse ergeben sich aber auch aus ganz anderen Quellen und wurden vom Verfassungsgericht nicht berücksichtigt. Daher ist meine Meinung klar: diese Richter sind untragbar und eine Schande für den gesamten Rechtsstaat gewesen.
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