Das alles soll die bayerische Polizei künftig ohne konkreten Verdacht dürfen.
- auf unbestimmte Zeit Personen inhaftieren
- Telefone abhören
- Briefe öffnen
- Bewegungsprofile erstellen
- verdeckte Ermittler einsetzen
- mobile Kommunikation überwachen
- Bankkonten sperren
- elektronische Fußfesseln
- Ausgangsverbote aus dem Landkreis
- intelligente Videoüberwachung
- in die Wohnung eindringen
- Daten im heimischen Computer auslesen und verändern.