Bayrisches Polizeigesetz Die totale Überwachung

Das alles soll die bayerische Polizei künftig ohne konkreten Verdacht dürfen. - auf unbestimmte Zeit Personen inhaftieren - Telefone abhören - Briefe öffnen - Bewegungsprofile erstellen - verdeckte Ermittler einsetzen - mobile Kommunikation überwachen - Bankkonten sperren - elektronische Fußfesseln - Ausgangsverbote aus dem Landkreis - intelligente Videoüberwachung - in die Wohnung eindringen - Daten im heimischen Computer auslesen und verändern.
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