EU beschließt umstrittenes Renaturierungsgesetz

Obwohl sogar der EU-Umweltausschuss das umstrittene Renaturierungsgesetz abgelehnt hatte, hat Brüssel seinen Willen ende letzter Woche durchgedrückt: Für ein Fünftel der Land- und Meeresfläche der europäischen Staaten müssen sogenannte Wiederherstellungsmaßnahmen vorgesehen werden. Das kann damit nur zulasten der landwirtschaftlichen Flächen und/oder der Siedlungsgebiete gehen. Bis zu zwanzig Prozent der landwirtschaftlich genutzten Kulturflächen sollen stillgelegt werden, und zwar in den nächsten sechs Jahren
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