EU-Grundrechte wie Rechte der Wurst beim Hund! | N. Fest

Grundrechte sind bei der EU so gut aufgehoben, wie Rechte der Wurst beim Hund! Nie wurden die Grundrechte in EU-Ländern innerhalb der letzten 30 Jahre stärker eingeschränkt als in diesem – das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Grundrecht auf Berufsfreiheit und das Grundrecht auf Freizügigkeit. Unser Abgeordneter Nicolaus Fest prangert die brutalen Polizeieinsätze an, mit denen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten gewaltsam gegen ihre Kritiker vorgehen - so bei den Gelbwesten in Frankreich und den Lockdown-Kritikern in Deutschland.
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