VwGH: Jede Wegscheider-Sendung muss „objektiv“ geprüft werden

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof verlängert das juristische Tauziehen um den Servus TV Intendanten und Satiriker Dr. Ferdinand Wegscheider. In der vorherigen Instanz war er vom Vorwurf freigesprochen worden, mit seiner Sendung „Der Wegscheider“ die Objektivitätskriterien verletzt zu haben. Nun entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass jede einzelne Sendung auf ihre Objektivität hin überprüft werden müsse.
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