AbGEZockt war gestern! Matthias aus der Familie Kleespies bei SteinZeit
Die GEZ arbeitet ohne jede – auch nur vorstellbare - „Rechtsgrundlage“, da der so genannte „Rundfunkbeitragstaatsvertrag“ erstens kein Vertrag ist, weil keine zweite Vertragspartei definiert wurde und es zweitens keinerlei Belege dafür gibt, dass ein solcher Vertrag je von den Vertragsparteien unterschrieben wurde. Damit ist auch irrelevant, ob der „Rundfunkbeitragstaatsvertrag“ in so genannte „Landesgesetze“ überführt wurde, weil hier bereits die GRUNDLAGE eines solchen „Gesetzes“ fehlen würde, wenn es den
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