Christian Dettmar, Erwiderung auf die Anklage Teil 3

👉 Derzeit wird ein umfangreicher Prozess gegen den 60-jährigen Familienrichter Christian Dettmar wegen angeblicher Rechtsbeugung (§ 339 StGB) am Landgericht Erfurt geführt. Der Richter hatte es nach umfangreicher sachverständiger Prüfung zwei Schulen gerichtlich untersagt, gegenüber den Schülern Masken anzuordnen, da Masken nach seiner richterlichen Überzeugung des Kindeswohl gefährden können. Für diese Entscheidung steht der Richter jetzt nun selbst vor Gericht. 👉 Nach Verlesung der Anklageschrift hat Christian Dettmar am ersten Prozesstag seinerseits eine 32-seitige Erklärung verlesen (). Wir Anwälte für Aufklärung sind uns darüber einig, dass diese Erklärung in juristischer und menschlicher Hinsicht zutiefst überzeugend ist und ein unbefangenes Gericht hier nur einen Freispruch aussprechen kann. Die Strafvorschrift des § 339 StGB lautet: Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. ❗️Angesichts der besonderen Bedeutung dieses Prozesses für eine unabhängige und unbefangene Justiz in Deutschland lese ich die Erklärung des Richters Christian Dettmar in den nächsten Tagen in mehreren kurzen Abschnitten vollständig vor. Wir alle wünschen unserem juristischen Kollegen Dettmar einen fairen Prozess und viel Kraft, Besonnenheit und Gelassenheit in dieser belastenden Zeit!! 🟥 Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht ♦️ ♦️ () () ♦️Telegram:
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