„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?

Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „Verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will. NachDenkSeiten – Die kritische Website Der Artikel mit Quellennachweisen und dem Protokollauszug im Kontext zum Nachlesen: Artikel veröffentlicht am: 19. Februar 2024 um 12:10 Autor: Florian Warweg Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz Weitere Beiträge der NachDenkSeiten zur Bundespressekonferenz finden Sie hier Youtube-Playlist “NDS auf der Bundespressekonferenz“ Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter Gefällt Ihnen unser Video? Wir bitten Sie um Ihre Hilfe, damit wir auch weiterhin unsere Dienste für Sie täglich, kostenlos und werbefrei leisten können. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! BITTE BEACHTEN SIE UNSERE NEUE KONTOVERBINDUNG: Kontoinhaber: IQM e.V. NachDenkSeiten BZA, Kreditinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau, IBAN: DE54548913000001214713, BIC: GENODE61BZA, Verwendungszweck: Förderbeitrag Auch über PayPal können Sie unsere Arbeit finanziell fördern. Entweder an foerderung@ oder mittels unserer : @NachDenkSeiten #Bundespressekonferenz #BPK #NDSBPK #NDS #NachDenkSeiten #FlorianWarweg #NancyFaser Bundespressekonferenz, BPK, NDS, NachDenkSeiten, Florian Warweg, Nancy Faser, Bundesregierung, Innere Sicherheit, Delegitimierung des Staates
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