Vosgerau: Ein Correctiv-Mitarbeiter lief mit Kopfhrer herum

Vosgerau: „Ein Correctiv-Mitarbeiter lief mit Kopfhörer herum“ ⚠️ Bei der neuen „Lagebesprechung AUF1“ über das Potsdamer „Geheimtreffen“ und seine Folgen, beschreibt einer der Teilnehmer, der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau, die wahren Umstände der Veranstaltung, die alles andere als geheim gewesen seien. Dennoch wurden die Teilnehmer vom Staats- und Sorosnahen Recherche-Netzwerk Correctiv bespitzelt. Vosgerau stellt klar, dass das unerlaubte Abhören anderer Personen nicht rechtskonform sei. Es widerspreche § 201 StGB. Bestreitet Correctiv deshalb Tonbandaufnahmen gemacht zu haben?
Back to Top