Der Münchner Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb sagte am 15. Dezember auf einer Pressekonferenz, dass die bayrische Justiz mit Hausdurchsuchungen und Geldstrafen gegen „Hate-Speech“ vorgeht. Außerdem könne man verdeckte Ermittler oder nicht-öffentlich ermittelnde Polizeibeamte einsetzten, um die Verfasser von Hasskommentaren strafrechtlich zu verfolgen.
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