Ein wichtiger Unterschied zur Masernimpfpflicht und der damals geltenden Pockenimpfpflicht ist, dass § 20a Abs. 1 IfSG keine Pflicht schafft, sich impfen zu lassen.
Es handelt sich nur um eine Nachweispflicht / eine Tätigkeitsvoraussetzung.
In diesem Video erfahrt Ihr, wann tatsächlich Sanktionen drohen und welche das sein können.
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7 months ago 00:23:21 1
Schock des Jahres: DAS rollt auf uns zu (bis Ende Juni!)