BÖLLERVERBOT: Einkaufstourismus – nicht jede Pyrotechnik darf über die Grenze gebracht werden

Wegen der Corona-Pandemie gilt zu Silvester in Deutschland erneut ein umfassendes Verkaufsverbot für Böller. Nach der Regelung, die der Bundesrat am Freitag gebilligt hat, darf wie schon im Vorjahr kein Feuerwerk über die Ladentheken gehen. Ziel ist es, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Raketen zu vermeiden und damit die durch Corona bereits extrem belasteten Krankenhäuser zu schonen. Mit dem Beschluss des Bundesrats wird eine Bund-Länder-Vereinbarung von Anfang Dezember umgesetzt. «Die Krankenhäuser und Arztpraxen stehen seit Monaten massiv unter dem Druck der Pandemie», hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits in der vergangenen Woche erklärt. «Wir wollen jetzt jede zusätzliche Belastung und jeden vermeidbaren medizinischen Notfall verhindern.» In der Verordnung heißt es zur Begründung außerdem: «Ein bloßes Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände wäre nicht aus
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