Keine #COVID-19-Impfpflicht für #Soldaten
Der #Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Soldaten müssen gemäß § 17a des Soldatengesetzes Impfungen unter bestimmten Bedingungen dulden. Das Soldatengesetz sieht vor, dass der Soldat ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden muss, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen.
Nach Ansicht des Bundesministeriums der Verteidigung sind die Voraussetzungen hierzu im Kontext des epidemischen Auftretens des SARS-CoV-2-Virus gegeben.
Die #Impfung gegen #COVID19 wurde am deshalb in die
verpflichtenden Basisimpfungen der #Bundeswehr (Zentralvorschrift A1-840/8-4000) aufgenommen. Dadurch unterliegen alle Soldaten derzeit einer de facto – #Impfpflicht gegen #Corona.
Soldaten, die die Impfung mit den umstrittenen Impfstoffen nicht dulden wollen und diese verweigern, begehen ein Dienstvergehen und müssen mit erheb
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