Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Streit um “Judensau“-Relief in Wittenberg

Die als “Judensau“ bekannte Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche darf an ihrem Standort bleiben. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg ab. Der Kläger – ein Mitglied der jüdischen Gemeinde, das sich und das Judentum durch das Relief diffamiert sieht – könne nicht die Entfernung verlangen, weil es an einer “gegenwärtigen Rechtsverletzung“ fehle. Das sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters des VI. Zivilsenats zur Begründung. Mehr zum Thema: Alle aktuellen Informationen und tagesschau24 im Livestream:
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