Von kleinen Richtern und großen Lobbyisten

Weil es völlig egal ist, ob Lobbyisten oder eine Mehrheit für eine Impfpflicht - denn es gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und das Grundgesetz ist auch für Minderheiten (in dem Fall 30% der Bevölkerung) da. Wie der Art. 3 GG inzwischen in der BRD ausgelegt wird, hat meiner Ansicht nach mit einer falschen Interpretation zu tun, ausgelöst durch die Fusion mit einem kommunistischem Staat (DDR). Das OVG Lüneburg hatte die 2G Regelung für rechtswidrig erklärt und sofort wird gegen dieses Urteil in der Presse gehetzt. Zum Beispiel vom Chef des Weltärtzebundes Montgomery, ein Lobbyist der unseren Rechtssaat nicht akzeptiert.
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