MRTV-Live: OM Markus zu Polizeigewalt -Regierungskriminalität - Teil 2

Als Regierungskriminalität werden Straftaten bezeichnet, die im Auftrag oder mit Duldung von Regierungen erfolgen. Die Aufklärung und Ahndung derartiger Regierungskriminalität ist durch eine Reihe von Sachverhalten erschwert. In Diktaturen und Staaten, die nicht rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, findet Regierungskriminalität in der Regel statt, da die rechtsstaatlichen Schutzmechanismen nicht bestehen. Hier besteht daher typischerweise erst dann eine Möglichkeit, diese Straftaten zu verfolgen, wenn es zu einem Regimewechsel gekommen ist. Ein Hauptproblem ist, daß Regierungskriminalität in Diktaturen typischerweise durch das jeweilige zur Tatzeit gültige (und von der Diktatur selbst gesetzte) nationale Strafrecht keine Strafbarkeit der Handlungen der Regierung vorsieht (nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz)). Daher wird vielfach auf die völkerrechtliche Ächtung bestimmter schwerer Straftaten wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgehoben. Deswegen ist die Menschenrechtverletzung nicht strafbar und die Regierungskriminalität geplante und vorsätzliche Straftaten der Regierungschuldorganisationen. Regierungskriminalität führt in der Regel zur internen Vertreibung von Menschen und schwerer posttraumatischer Erkrankung (VStGB, ICD-10 zu F 62.0). Intern Vertriebene (auch: Binnenvertriebene, Binnenflüchtlinge oder aus dem Englischen internally displaced people/IDPs) sind Personen, die gewaltsam aus ihrer angestammten und rechtmäßigen Heimat vertrieben wurden, bei ihrer Flucht – im Unterschied zu Flüchtlingen im rechtlichen Sinn – keine Staatsgrenze überschritten haben und im eigenen Land verblieben sind. Gründe für diese interne Vertreibung sind bewaffnete Konflikte, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen Zuständigkeit: Gerichthof der Menschen, Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA Die Materialisierung der Organisation ist auf Spenden angewiesen! Spenden-Konto: PostFinance Schweiz Kontobezeichnung: Opferhilfe Mensch IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8 BIC: POFICHBEXXX
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