Verfassungsgericht steht auf! Lockdown-Verordungen sind verfassungswidrig

Großes Danke an die Anwälte für Grundrechte: Sensationsmeldung aus Wien: der österreichische Verfassungsgerichtshof hat wegen mangelnder Rechtfertigung / Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt 1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen 2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gem
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