„Gamechanger“ zur Strafbarkeit nach § 201 StGB

❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️ Dienstag, Landgericht Bochum Erneut erwies sich die #Entscheidung des #OLG #Düsseldorf vom 4. November 2022 (3 RVs 28/22 - zu lesen 👉 ) zu der #Frage, wann das #gesprochene #Wort von #Polizeibeamten aufgenommen werden darf ohne den #Tatbestand des § 201 StGB  (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) zu erfüllen, als echter „Gamechanger“ Über diese #Entscheidung hatte ich hier 👉 seinerzeit #berichtet. Nachdem die #Mandantin vor dem #AG #Bochum noch mit einer #Geldstrafe von #150 TS wegen des #tätlichen #Angriffs auf #Vollstreckungsbeamte (§ 114) StGB verurteilt wurde, ergab sich im heutigen #Berufungsverfahren ein vollständig anderes Bild. Das #Verfahren wurde auf #Staatskosten ohne #Auflagen #eingestellt. Dabei eilte die #Mandantin
Back to Top