„Die vornehmste Aufgabe der Rechtssprechung versäumt“ – Prof. M. Schwab zum Bundesnotbremse-Urteil

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten „Bundesnotbremse“ wirft Fragen auf. Ohne mündliche Verhandlung waren sieben Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen worden. Professor Martin Schwab (Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Unternehmensrecht, Uni-Bielefeld) bemängelt, dass „die vornehmste Aufgabe der Rechtssprechung versäumt“ wurde. Das Gericht habe sich auf die Begründung des RKI, also einer untergeordneten Behörde des Angeklagten, gestützt und grundlegende Faktoren außer Acht gelassen. ::::::::: Probeabo der neuen Epoch Times Wochenzeitung: ::::::::: __________________________________________________________________ Bestellen Sie unsere neue Wochenzeitung, oder unterstützen Sie uns mit einem Abo: Folgen Sie uns auf Telegram: Artikel zum Nachlesen: ______________________________________________________________
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