Justizskandal, der schon lange keiner mehr ist. #polizei Tirschenreuth

Skandal ist ein außergewöhnliches, Aufsehen erregendes Ereignis. Leider sind diese Fälle so dermaßen an der Tagesordnung, dass man schon gar nicht mehr von einem Skandal sprechen kann. Grundrechte und Strafprozessrecht werden absichtlich missachtet. Aber dieses Vorgehen der Justiz ist so normalität geworden, dass es keinen Anstoß mehr erregt. Hier die Pressemitteilung, die mittlerweile nicht mehr online auf der Seite der Polizei Bayern zu finden ist: “Mehrere Wohnungen nach BtM durchsucht Plößberg. Am Montagabend ging eine anonyme Mitteilung bei der Polizeiinspektion Tirschenreuth ein, welche Anlass zur Einleitung von Ermittlungen im Bereich Betäubungsmittel war. Gegen 18:45 Uhr teilte ein anonymer Anrufer eine gerade stattfindende „Kifferrunde“ mit. Da allerdings der Bewohner der genannten Örtlichkeit beim Eintreffen der Streife nicht mehr anzutreffen war, wurde dessen Wohnung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsucht und es konnte tatsächlich Betäubungsmittel in Form von Marihuana aufgefunden werden. Bei der anschließenden Befragung der Beteiligten ergaben sich Hinweise auf weitere Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz, weshalb noch zwei weitere Wohnungen in der näheren Umgebung durchsucht wurden. Insgesamt konnten ca. 15 Gramm Marihuana sichergestellt werden, und es wurden drei Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.“ Was ist Gefahr im Verzug? Gefahr im Verzug liegt vor, wenn ein Durchsuchungsbeschluss durch einen Richter nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Das ist der Fall wenn ein Beschluss erst am nächsten Morgen zu bekommen wäre und bis dahin Beweismittelverlust eintreten würde. Die Gefahr im Verzug muss tatsächliche Gründe haben und kann nicht auf Vermutungen oder kriminalistische Alltagserfahrung gestützt werden. Darf in der Nacht durchsucht werden? Die Hausdurchsuchung darf grundsätzlich nur in folgenden Zeiträumen durchgeführt werden: April bis September: 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr Oktober bis März: 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr Eine Ausnahme gilt bei der Verfolgung auf frischer Tat, Gefahr im Verzug oder bei der Verfolgung eines flüchtigen Gefangenen. Ausgenommen sind auch Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich sind. Das sind zum Beispiel Clubs und Gaststätten zu Öffnungszeiten. Ausgenommen sind auch Orte, die der Polizei als Versammlungsorte bestrafter Personen, des Glücksspiels, des verbotenen Betäubungsmittel– und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.
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