„Stoppt die einrichtungsbezogene Impfpflicht“ | Nena Schink bei Viertel nach Acht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht seit Mitte März vor, dass alle Beschäftigten etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorweisen müssen. Ab dem 1. Oktober wird die Regelung auf drei Impfungen verschärft. Legt ein Mitarbeiter dem Gesundheitsamt keinen entsprechenden Nachweis vor, kann dieses ein Betretungsverbot verhängen. Bedeutet: Arbeitsverbot. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei nicht solidarisch, sondern asozial und muss sofort enden, meint Nena Schink. Hier geht’s zur gesamten Sendung: Alle Folgen von Viertel nach Acht: #NenaSchink #Impfpflicht #Viertelnachacht ---------------------------------------------------------------------------------------------- 🔴 BILD IM TV Hol dir unseren News-Sender auf deinen Fernseher – täglich mehrere Stunden Live-Programm! 📺 Eine Anleitung für dein TV-Gerät f
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