M. Tellinger: Bezahle deine“ Schulden“ bei der Bank mit einer Promissory Note - German translation
Übersetzung , 01-2015 ohne Gewähr, ©©CreativeCommons
Tellingers Seite:
RESOURCES:The Bills of Exchange Act (1882) Germany
Yoja schrieb: Hier in Österreich wird auch schon an mehreren Stellen dran gearbeitet, wie das mit dem Wechselgesetz zu adaptieren ist. ich kopiere euch einige Beiträge dazu:
von Rob B. Line (
Die hl. 3 Könige kamen ja mit Geschenken für den Menschensohn. Genau das hat Michael Tellinger mit der Veröffentlichung seiner Schuldnote kurz vor Weihnachten auch gemacht. Ich darf euch heute die übersetzte Version dieses Geschenks von Michael an die Menschheit, mit einigen Anmerkungen präsentieren. Wer Probleme hat, die Zusammenhänge zu verstehen, möge sich bitte selbst auf die Suche machen, da ich die Fülle der Anfragen nicht bewältigen kann und will. Ihr seid selbst dafür verantwortlich, euch zu erfreien. Es besteht auch die Möglichkeit, zu einem meiner Vorträge zu kommen oder einen solchen zu buchen.
Die Schuldnote des Michael Tellinger: Einleitung:
Schuldnoten werden in Ö als eigene Wechsel betrachtet. Es gilt daher das WechselG 1955 i.V. mit dem ABGB und dem GebG. Es sind also Gebühren zu entrichten. Nachdem ihr also die Note (registriert) abgeschickt oder persönlich abgeliefert habt, schickt ihr eine Kopie an das Finanzamt und erfragt die Abgabenlast. Sobald ihr vom Finanzamt einen Abgabebescheid ausgestellt bekommen habt, habt ihr einen zusätzlichen Beweis über die Gültigkeit des Zahlungsmittels. Die Gültigkeit dieser Zahlungsmittel ist aber durch die auf der Note angeführten Gesetze und Entscheidungen von OGH und unabh. Finanzsenat, ohnehin unbestreitbar.
Die Ablehnung oder Verweigerung der Annahme der angebotenen Bezahlung mittels Schuldschein oder Wechsel kann nur unter Protest (WechselG) erfolgen. Wird die Note einbehalten und kein notarieller Protest erhoben, so gilt die Schuld als beglichen. Dies gilt auch für die Schuldnoten und Wechselakzepte durch den Strohmann.