Beim Untergang der RMS Titanic starben 1502 Menschen. Das war tragisch. Doch beim Untergang der Wilhelm Gustloff, einem deutschen Flüchtlingsschiff, das kurz vor Kriegsende von einem sowjet. U-Boot torpediert wurde - starben etwa 10 000 Menschen (die Hälfte davon Kinder). Das war nicht nur eine Riesentragödie, sondern auch ein schreckliches Verbechen! Denn den Sowjets war klar, daß es sich bei der Gustloff ebenso wie auch bei der Steuben (4200 Tote) und der Goya (mind. 7000 Tote) um deutsche Flüchtlingsschiffe handelte. Besonders krotesk und absurd werden diese Versenkungen von Flüchtlingsschiffen im Jahr 1945 - kurz vor Kriegsende - auch am Beispiel der Cap Arcona. Sie wurde von britischen Bombern am 3. Mai 1945 - 4 Tage vor der Kapitulation! - bombardiert und versenkt, wobei ca. 7000 KZ-Häftlinge, die sich an Bord befanden den Tod fanden! Besonders makaber ist auch die Tatsache, daß die im Wasser um ih Leben kämpfenden Menschen von den britischen Angreifern noch mit Bordwaffen beschossen wurden!
Nie zeigte sich die Sinnlosigkeit des Krieges deutlicher als an diesen tragischen Beispielen. Daher: ÄCHTET DEN KRIEG!!!
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Dieses Video und die darin enthaltenen Tonaufnahmen dienen nach § 86 StGB einzig und allein der geschichtlichen Berichterstattung und Aufklärung. Es soll den Nationalsozialismus in keiner Weise verherrlichen - im Gegenteil. Ich distanziere mich ausdrücklich von den Kriegsverbrechen aller Nationen während der beiden Weltkriege - besonders von jenen des verbrecherischen NS-Regimes!
Deutsche Rechtslage: Im deutschen Recht betrifft § 48 UrhG die Öffentlichen Reden. „(1) Zulässig ist 1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden, 2. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind. (2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.“
Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Video nur für an der Historie des 2. WK interessierte Menschen gerichtet ist.
Ich bitte darum keinerlei verfassungsfeindlichen, also keine rechts- oder linksextremistischen Kommentare zu posten oder politische Agitation zu betreiben! Solches wird unverzüglich gelöscht!
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