KRIEG IN NAHOST: Anti-Israel-Demonstration in Berlin! “Die Bilanz ist ausgesprochen bitter!“ Nakba
KRIEG IN NAHOST: Anti-Israel-Demonstration in Berlin! “Die Bilanz ist ausgesprochen bitter!“ Nakba
Nach einer weiteren Demonstration anlässlich des palästinensischen Gedenktages Nakba mit Tausenden Menschen ermittelt die Berliner Polizei zu 25 Strafanzeigen. Es gehe unter anderem um Volksverhetzung, Beleidigung und Angriffe auf Einsatzkräfte, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. 25 Teilnehmer seien am Samstag bei dem Protestzug vorläufig festgenommen worden, um die Personalien festzustellen. Rund 6200 Menschen hatten sich nach Polizeiangaben in der Spitze beteiligt. Erwartet worden waren etwa 2000 Teilnehmer.
Böllerwürfe und Pyrotechnik
Die Polizei ging immer wieder gegen Demonstranten vor. Es habe vereinzelt Böllerwürfe auf Polizisten gegeben und Pyrotechnik sei gezündet worden, sagte eine Polizeisprecherin. Der Protestzug wurde deswegen mehrfach gestoppt. Weil nach Polizeiangaben von dem Lautsprecherwagen an der Spitze aus verbotene Parolen gerufen wurden, durfte das Fahrzeug nicht mehr mitfahren. Zwischenzeitlich schien ein Abbruch der Veranstaltung möglich. Die Stimmung heizte sich zunehmend auf. Letztlich erreichte die Demonstration aber mit laut Polizei noch etwa 2500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Endpunkt an der Spandauer Straße in Berlin-Mitte.
Nakba-Gedenktag erinnert an Flucht und Vertreibung
Unter dem Titel «Palestine will be free» (Palästina wird frei sein) führte der Protestzug vom Oranienplatz in Kreuzberg Richtung Rotes Rathaus in Mitte. In Aufrufen in diversen Internetportalen hieß es zu der Demonstration auf Deutsch, Englisch und Arabisch: «An diesem Nakba-Tag kann kein Verbot, keine Verfolgung, keine Repression uns davon abhalten, Gerechtigkeit und Befreiung zu fordern. Wir sind nicht frei, bis Palästina frei ist.» Der Nakba-Gedenktag am 15. Mai erinnert an die Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels.
Wie üblich hatte die Polizei einige Auflagen für die Demonstration erlassen. So waren unter anderem Aufrufe zu Gewalttaten oder ehrverletzende Parolen verboten. Untersagt waren auch Äußerungen, die die Vernichtung des Staates Israel propagieren, oder Fahnen und Kennzeichen terroristischer Organisationen wie der islamistischen Hamas oder der Organisation Samidoun, für die nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 ein Betätigungsverbot in Deutschland verhängt wurde.
Rund 500 Polizisten im Einsatz
Die Polizei war nach eigenen Angaben mit rund 500 Einsatzkräften vor Ort. Um eine Dokumentation von Vorfällen zu erschweren, seien Transparente verknotet und Regenschirme aufgespannt worden, hieß es von der Polizei. Viele Demonstranten trugen palästinensische Flaggen, andere reckten Regenschirme in Form einer Wassermelone in die Höhe. Deren Farben - rotes Fruchtfleisch, grün-weiße Schale und schwarze Kerne - finden sich auch auf der palästinensischen Flagge. Auf Schildern und Transparenten war unter anderem zu lesen «Stoppt den Genozid in Gaza» oder «Schluss mit Besatzungsterror!». In Sprechchören wurde unter anderem gerufen «Free Palestine, Free Gaza».
Bereits am vergangenen Mittwochabend hatten anlässlich des Nakba-Gedenktages etwa 600 Menschen in Charlottenburg friedlich demonstriert. Im Anschluss kam es jedoch in Neukölln zu Tumulten. Nach Angaben der Polizei versammelten sich dort etwa 200 Demonstranten. Einige von ihnen setzten Mülleimer in Brand, auch Feuerwerk und bengalisches Feuer wurden gezündet. Immer wieder hätten Menschen an verschiedenen Stellen Gegenstände wie Fahrräder und Mülltonnen auf die Straßen geworfen.
Seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gibt es in Berlin wöchentlich Demonstrationen. Der Berliner Staatsanwaltschaft liegen nach eigenen Angaben bislang rund 1040 Verfahren (Stand: 17. Mai) im Kontext des Gaza-Kriegs vor. Davon geht es in etwa 210 Fällen um Straftaten bei Demonstrationen zum Nahost-Konflikt, wie eine Behördensprecherin auf Anfrage mitteilte. Häufig geht es demnach um Volksverhetzung, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
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