MRTV - Warum gibt es kein Menschenrecht in der BRD und somit keine Freiheit!

BOT-SCHAFT - Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT Die Materialisierung der Organisation ist auf Spenden angewiesen! Spenden-Konto: (bei PostFinance Schweiz) Kontobezeichnung:Opferhilfe Mensch IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8 BIC: POFICHBEXXX Die Universitäten und Hochschulen können im Bereich Menschenrecht und Recht tätig sein oder werden, weil sie Pseudoitiologien sind. Pseudo-Wissenschaft (Lügen-Wissen-schaffen) Gift- und Aufmischer (kein Recht-Wissen-schaffen) Pseudowissenschaft (griech. ψεύδω, pseudo, „ich täusche vor“) ist ein Begriff für Behauptungen, Lehren, Theorien, Praktiken und Institutionen, die beanspruchen, Wissenschaft zu sein, aber Ansprüche an Wissenschaften nicht erfüllen. Der Begriff wird sowohl analytisch-deskriptiv als auch abwertend benutzt. • Pseudowissenschaften treten mit dem Anspruch der Wissenschaftlichkeit auf. • Pseudowissenschaften stehen im Widerspruch zu den anerkannten wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen. Links: äge/92_2019_05_23 Akademie Menschenrecht - Anzeige- und Meldepflicht ver 2300 - 10 Seiten - (5).pdf Max Planck Rede Carlo Schmidt 1:20 bis 1:25 Milgram Experiment - Gehorsam in der Personifikation ist in der Regel tödlich! Dokument Oliver DÜRR: In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können. Nun wird die Frage sein, wieweit man den Anfang dieses Grundrechtskatalogs ziehen will. Sollen lediglich die sogenannten Grundrechte aufgenommen werden, also die Rechte der Individualperson, oder auch die Rechtsbestimmungen über die sogenannten Lebensordnungen, die so zahlreich über unsere neuen Länderverfassungen hin verstreut sind.... Die Frage wird auch sein, ob diese Grundrechte betrachtet werden als Rechte, die der Staat verliehen hat, oder als verstaatlichte Rechte, als Rechte, die der Staat schon antrifft, wenn er entsteht, und die er lediglich zu gewährleisten und zu beachten hat. Auch das ist nicht nur von theoretischer, sondern von eminent praktischer Bedeutung, insbesondere für die Entscheidung der Frage, ob diese Grundrechte auch sollen auf Schranken stoßen können: Sollen sie schlechthin absolut unberührbar sein? Ich glaube, daß man bei den Grundrechten eine immanente Schranke wird anerkennen müssen: es soll sich jener nicht auf die Grundrechte berufen dürfen, der von ihnen Gebrauch machen will zum Kampf gegen die Demokratie und die freiheitliche Grundordnung..... Wenn ich jedes Grundrecht durch Gesetz einschränken kann, dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu garantieren, dann ist es eine bloße Deklamation und keine effektive Wirklichkeit. Der allgemeine Gesetzesvorbehalt entwertet das Grundrecht, reduziert es auf Null.
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