Antrag im soll zurücktreten.
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Die AfD hat im Bundestag den Antrag gestellt, daß Faeser als Innenministerin zurücktreten soll. Hintergrund ist diesmal nicht nur ihr Totalausfall als Innenministerin, was Migration und Innere Sicherheit anbelangt, sondern auch ihr mannigfaltiges Fehlverhalten in der Causa Schönbohm, welches ich in der Rede noch mal systematisch ausführe.
Daß Faeser in der Innenausschusssitzung am Vormittag die Aufklärung ihrer Rolle in dieser Affäre durch schieres Nichtantworten verschleiern wollte, ist offensichtlich. Würde Faeser demselben Maßstab folgen, nach dem sie Schönbohm gerichtet hat, so müßte sie konsequenterweise ihren Posten räumen.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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@pwd6637889nbac
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