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Urteil jetzt rechtskräftig: Kündigung des Jour
...nalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „rechtswidrig“ | Florian Warweg | NachDenkSeiten-Podcast |
Die Christian-Albrecht-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Damit ist das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig und das Verfahren zu Gunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst nannte das Urteil eine Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Mittlerweile liegt zudem die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese lässt kein gutes Haar an dem Vorgehen der Kieler Uni. Von Florian Warweg.
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Das Ergebnis der Recherchereise von Patrik Baab erscheint im Herbst 2023 unter dem Titel „Auf beiden Seiten der Front. Meine Reisen in die Ukraine“ im Westend-Verlag.
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Artikel zum Nachlesen:
Artikel veröffentlicht am: 20. Juli 2023 um 8:45
Autor: Florian Warweg
Sprecher: Tom Wellbrock
Titelbild: Screenshot vom schriftlichen Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts
Florian Warweg ist gebürtiger Magdeburger und stieß im Juni 2022 zum Redaktionsteam der NachDenkSeiten. Zuvor arbeitete er u.a. im Bundestag sowie für das Lateinamerikaportal amerika21 und RT DE. Er lebt in Berlin. In der Zeitspanne von 2003 bis 2009 hatte er längere Arbeits- und Studienaufenthalte im Nahen Osten (Syrien, Israel) und Lateinamerika (Chile, Peru, Argentinien, Kolumbien). Für die NachDenkSeiten ist Florian Warweg als Parlamentskorrespondent tätig und wird in dieser Funktion auch die Bundespressekonferenz abdecken. Daneben betreut er das neue NDS-Projekt „Faktencheck der Faktenchecker“.
Umfangreiche Quellenangaben/Links finden Sie im Schrift-Beitrag:
Im Detail (Auszug):
Lars Wienand, ’t-online’: Dieser, das sei in diesem Zusammenhang noch angemerkt, feierte übrigens offen die Entlassung eines journalistischen Kollegen, indem er allein in einem Artikel zum Thema „Deutsche Helfer in der Ostukraine – Scheinreferendum, hurra!“ zweimal stolz darauf verwies, dass die Kündigung aufgrund seiner Artikel erfolgte.
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