EINZELHANDEL: Das Hin und Her in Nordrhein-Westfalen kostet Nerven
Als Reaktion auf ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat das Land die Beschränkungen für den Einzelhandel ausgeweitet. Die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die Terminbuchung bleiben damit nicht nur bestehen, sondern werden auch auf mehr Geschäfte als zuvor ausgeweitet, wie aus einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom Montag hervorgeht. Demnach gelten diese Beschränkungen ab sofort auch für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte, die seit dem 8. März ohne Terminvergabe öffnen durften.
Mit ihrer angepassten Coronaschutzverordnung setze die Landesregierung die Maßgaben des Gerichts konsequent um, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die vorgesehen erweiterten Terminbuchungen seien aus “Gleichheitsgründen“ vorgesehen. “Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestät