Enteignung_von_Bankkunden_durch_Regierung_mit_Sanierungs_und_Abwicklungsgesetz

Hat Ihr Bankberater Ihnen schon verraten, dass die Bank Ihre Sparguthaben auf Anordnung der Regierung einziehen kann und Sie sich nicht dagegen wehren können? Das hochbrisante Sanierungs-und Abwicklungsgesetz (SAG) zur Enteignung wurde zur abendlicher Stunde im Bundestag verabschiedet. In den Medien wurde es praktisch nicht erwähnt und das Gesetz beinhaltet auch einen Maulkorb-Paragrafen für die Verantwortlichen. Kein Bankkunde und kein Aktionär kann seine Einlagen jetzt noch in Sicherheit wiegen, denn es kann jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel eine Enteignung stattfinden. Betroffen sind Sparbücher, Giroguthaben, Fest- und Tagegelder, Sparverträge und vermögenswirksame Namensschuldverschreibungen und Wertpapierdepots, sowie die Aktionäre der Bank.
Back to Top