Gerald Grosz: EUGH Urteil verhindert Abschiebung verurteilter Asylwerber! - Am verffentlicht

Gerald Grosz Am veröffentlicht Ein interessantes und von der Öffentlichkeit gänzlich unbemerktes Fallbeispiel absurder und realitätsfremder Justiz liefert aktuell der Gerichtshof der Europäischen Union – kurz EUGH - unter den Aktenzahlen C-391/16, C-77/17 und C-78/17, natürlich mehr oder weniger unbemerkt von der heimischen Medienlandschaft. Denn frei nach dem Motto von Karl Marx handelt es sich ja bei einem Großteil der putzigen und inhaltsleeren Publikationen um das beruhigende und realitätsnegierende „Opium fürs Volk“. Selbst in einem räudigen Dagobert Duck Heftl findet sich ja mittlerweile mehr objektivierte Information als in den bedruckten Klopapierseiten der journalistischen Suppenpanscher. Und nun zum Corpus Delicti der justiziellen EU-Technokratie, dieser Bankrotterklärung europäischen Rechtsverständnisses: Drei straffällig gewordene „Gäste“, nein es waren keine Parkvergehen, bekämpften jeweils die nach ihrer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung folgende Aberkennung ihres Asylsta
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