Kritik am EU-Naturschutzgesetz: Schlag ins Gesicht der Flchenbewirtschafter

Obwohl das Gesetz zur “Wiederherstellung der Natur“ (Nature Restoration Law, NRL) zu scheitern drohte, stimmte das Europäische Parlament dafür. Bis 2030 müssen die EU-Länder mindestens 30 Prozent der geschädigten Lebensräume, die unter das NRL-Gesetz fallen, wiederherstellen, bis 2040 sollen es 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent sein. Bundesumweltministerin Steffie Lemke ist überzeugt, dass dies positive Auswirkungen auf die Umwelt haben werde. Europäische Landwirte jedoch kritisieren den Schutz von Ökosystemen auf Kosten von Ackerland. Stefan Köhler, der Vorsitzende des Landesausschusses für Umweltfragen vom Bayerischen Bauernverband, bezeichnet das EU-Gesetz als “ein Schlag ins Gesicht der Flächenbewirtschafter“.
Back to Top