Prof. Dr. Krone-Schmalz: »Krim-Beitritt zu Russland war legitim«

Völkerrecht: Um das inakzeptable Vorgehen in der Ukraine zu rechtfertigen, machen sich die amerikanische Kanzlerin Merkel und die US-gesteuerten deutschen Medien immer wieder die Argumentation zu eigen, dass Russlands Vorgehen auf der Krim eine völkerrechtswidrige „Annexion“ sei. Als Annexion bezeichnet man eine einseitige erzwungene, einseitige und endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die frühere ARD-Korrespondentin in Moskau, Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, hat die Bedeutung dieses Vorwurfs in einer messerscharfen Analyse aufgezeigt[1]. Ihr Fazit: Der Begriff der „Annexion“ sei der einzige im Völkerrecht vorgesehene Fall, der militärische Gewalt gegen einen anderen Staat legitimiere. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass USA, EU und NATO den Beitritt der Krim zu Russland, der im völligen Einklang mit geltenden Völkerrecht steht, absichtlich als „Annexion“ bezeichnen, um das militärische Vorgehen in der Ukr
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