⚠️ Achtung! Böser Trick der Polizei - „Festnahme“ Nr. 23

⚠️ Warnung! Viel zu oft wird ohne Rechtsgrundlage festgenommen. Immer fragen: „Bin ich festgenommen oder kann ich gehen?“ Wenn die Polizei dann immer noch auf die Festnahme besteht, dann unbedingt nach dem Grund der Maßnahme fragen. fragen. Die vorläufige Festnahme ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Normalerweise reicht es, wenn der Beschuldigte seine Personalien feststellen lässt und kann dann gehen. Die Voraussetzungen für eine (auch präventive) erkennungsdienstliche Behandlung sind in dieser situation praktisch nie gegeben. Die zwangsweise Vorführung und Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung ist zwar keine Freiheitsentziehung iSv Art. 104 II 1 GG und keine vorläufige Festnahme iSv § 127 II StPO. Praktisch ergibt sich für den Betroffenen bzw. Beschuldigen aber kein Unterschied Bei am Körper beschlagnahmten Betäubungsmitteln ist eine erkennungsdienstliche Behandlung niemals für die Durchf
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