Verfahren

► Rechtsanwalt Markus Mingers über den Ablauf des Verfahrens bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Mingers & Kreuzer // Die Kündigung ist eine unangenehme Situation für jeden Arbeitnehmer. Doch wie läuft das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab, wenn gegen die Kündigung geklagt wird? Wichtig ist zuerst, die 3-Wochen-Frist zu beachten. Innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich nicht dazu verpflichtet, auf diese Klage zu reagieren. Der Arbeitgeber wird seine Ansichten in der Regel in der sogenannten Güteverhandlung vorstellen. Dort treffen sich meist die Anwälte beider Parteien und der hauptamtliche Richter. In den meisten Fällen endet diese Verhandlung in einem Vergleich. Sofern das Kündigungsschutzgesetz greift, wird folglich eine Abfindung fällig. Wird sich bei der G&
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