Ursula Haverbeck gibt nicht auf - Neue Chance im Rechtskampf

Ursula Haverbeck gibt nicht auf Neue Chance im Rechtskampf In dem Video erklärt Ursula Haverbeck die Rechtsfehler des Urteil vom des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten gegen sie. Es kann nicht rechtskräftig sein, da sie keine Anklageschrift erhielt und als Angeklagte bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war und somit auch nicht die Gelegenheit zum letzten Wort gem. StPO hatte. Somit ist auch das darauf ausbauende Urteil des Landgerichts Berlin vom , das Frau Haverbeck zu einer 1-jährigen Haftstrafe verurteilte, hinfällig. “Vor wenigen Tagen haben Sie erfahren, daß Ihr Antrag auf Haftaufschub abgelehnt wurde. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das ärztliche Attest zur Ihrer altersbedingten Einschränkung der Haftfähigkeit verworfen. Sie müssen nun damit rechnen, zur Verbüßung einer einjährigen Gefängnisstrafe abgeholt zu werden. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. April 2022 bündelt zwei Amtsgerichtsverfahren von 2017 und 2020 mit gleichem Sachverhalt zu dieser einjährigen Haft. Das Verfahren von 2020 ist aus Ihrer Sicht nicht regulär zustande gekommen. Können Sie das hier noch einmal kurz erklären?“
Back to Top