„Impfpflicht durch die Hintertür, die längst da ist, muss fallen“ | Nena Schink in Viertel nach Acht

In Hessen dürfen nun auch sämtliche Einzelhändler bis hin zum Supermarkt selbst entscheiden, ob sie die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) oder die 2G-Regel umsetzen – bislang gab es in Supermärkten keine Zugangsbeschränkungen, um allen Menschen die Möglichkeit der Grundversorgung zu gewähren. In der hessischen Staatskanzlei bestätige man BILD, dass das „2G-Optionsmodell“ auch für den Lebensmitteleinzelhandel gelte. Heißt: Auch Supermärkte dürfen nun Ungeimpfte aussperren und nur noch Geimpfte und Genesene Lebensmittel einkaufen lassen. Ungeimpfte müssten im Extrem-Fall schauen, wie sie an Lebensmittel kommen, Freunde oder Verwandte zum Einkauf schicken – oder sich doch impfen lassen.
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