Dr. Ronald Weikl verurteilt wegen Maskenbefreiung für Kinder

Schutz oder Unterwerfung? Die Frage, die das vor einem Jahren abgehaltene MWGFD-Symposiums aufgeworfen hat, ist beantwortet: Unterwerfung! Der Maskenprozess um Dr. Ronald Weikl hat endlich ein, wenn auch ein armseliges Ende, gefunden. Denn er wurde verurteilt, obwohl er „es gut meinte“, wie der Vorsitzende gönnerhaft gegenüber Dr. Ronald Weikl am letzten Prozesstag am vor dem Landgericht Passau äußerte. Wie das mit dem Vorwurf vereinbar sein soll, Maskenbefreiungsatteste „wider besseren Wissens“ ausgestellt zu haben, mag dieser Richter vor einer höheren Instanz zu gegebener Zeit erklären. Dass von den ausgestellten Maskenbefreiungsattesten ausgerechnet die 10 abgeurteilt wurden, die den Schulkindern als Schutz dienen sollten, ist bezeichnend für die Grundhaltung der Staatsdiener in allen gerichtlichen Instanzen und der Mehrheit der Bevölkerung in Bezug auf das Kindeswohl in diesem Land. Deshalb stellen wir jetzt der Rechtsprechung in diesem Land ein Attest aus: Kindeswohlgefährdendes Verhalten! Erschütternd! Trotzdem gibt Dr. Ronald Weikl nicht auf: „Es ist nicht gerecht, weil ich als Arzt doch auch präventiv tätig sein muss. Ich hätte gern ein Präzedenzurteil erwirkt. Wir sollten da weitermachen.“ Wer mehr Hintergrundinformationen zum Urteil der ersten Instanz erfahren möchte, dem ist der folgende Bericht von Dr. Ronald Weikl zu empfehlen: Auch hier nochmal der Hinweis, dass Ronny Weikl eine finanzielle Unterstützung wirklich nur von denjenigen annehmen möchte, die das tun können, weil es ihnen nicht weh tut! HERZLICHEN DANK!“ SPENDENKONTO VON DR: RONNY WEIKL: VR-Bank Passau: Inhaber: Dr. Ronald Weikl IBAN: DE04 7409 0000 0000 0090 91 BIC: GENODEF1PA1
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